Geltungsbereich: T&M Limousinen Service GmbH (im Folgenden „T&M") — Webauftritt Chauffeurservice Hamburg.
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen T&M und ihren Kunden. Auftraggeber ist die natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die den Vertrag mit T&M abschließt. Die AGB gelten für alle Dienstleistungen im Bereich gewerbliche Personenbeförderung, einschließlich Limousinen-, Van-, Sprinter- und Omnibusfahrten, Shuttle-Services, Eventlogistik und Travel Management.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur verbindlich, wenn T&M ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB und bedürfen der Textform. Rechtserhebliche Erklärungen bedürfen der Textform (E-Mail, Fax, Brief).
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei terminierter Personenbeförderung gemäß § 312 Abs. 2 Nr. 5 BGB. Die Beförderung Minderjähriger erfordert eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. T&M kann die Beförderung ohne Anspruch auf Rückerstattung verweigern, wenn diese fehlt.
§ 2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme des T&M-Angebots durch den Auftraggeber, ausdrücklich oder konkludent. Angebote von T&M sind freibleibend und unverbindlich. Erst durch die Auftragsbestätigung wird ein rechtsverbindlicher Vertrag geschlossen.
§ 3 Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht gilt ausschließlich für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Bei Fernabsatzverträgen besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß §§ 355, 312g BGB.
Ausnahme — Personenbeförderung: Gemäß § 312 Abs. 2 Nr. 5 BGB besteht kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag die Erbringung von Dienstleistungen zur Personenbeförderung zum Gegenstand hat und ein konkreter Termin oder Zeitraum vereinbart wurde. Dies betrifft Chauffeurfahrten, Flughafentransfers, Bus-, Shuttle- und Fahrservices.
Für sonstige Leistungen ohne festen Leistungszeitpunkt gilt das 14-tägige Widerrufsrecht. Die Frist beginnt ab dem Tag des Vertragsschlusses, nachdem der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Der Widerruf kann per Textform erfolgen an: T&M Limousinen Service GmbH, Sportallee 74, 22335 Hamburg, anfrage@chauffeurservice.hamburg.
§ 4 Vertragliche Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber muss alle für die Leistungserbringung relevanten Informationen (Abholzeiten, Personenzahl, Gepäck, besondere Anforderungen) rechtzeitig und vollständig mitteilen. Verspätungen, Änderungen oder besondere Wünsche sind umgehend zu übermitteln. Entstehende Zusatzkosten durch Mehraufwand, Wartezeiten oder Umwege werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich zu vollständigen und korrekten Angaben zu mitreisenden Personen, insbesondere bei Minderjährigen. Ist ein minderjähriger Fahrgast ohne Einverständniserklärung angemeldet oder fehlen erforderliche Rückhalteeinrichtungen, kann T&M die Beförderung verweigern. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen. T&M stellt Rückhalteeinrichtungen gegen Gebühr bereit; ansonsten ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Beanstandungen oder Reklamationen zur erbrachten Leistung oder Rechnung müssen innerhalb von 14 Tagen schriftlich erfolgen. Nach dieser Frist gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht und anerkannt.
Bei Kreditkartenzahlung wird eine Servicepauschale von bis zu 5 % auf den Rechnungsbetrag erhoben; dies gilt ausschließlich für Geschäftskunden. Für Verbraucher fallen keine gesonderten Zahlungsgebühren an.
Im Preis sind nur ausdrücklich aufgeführte Leistungen enthalten. Zusatzleistungen wie Parkgebühren, Mautgebühren, Fährkosten, Eintrittsgelder, Übernachtungskosten des Fahrpersonals und weitere Nebenkosten werden gesondert berechnet, sofern nicht im Angebot enthalten.
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Verzugszinssatz beträgt 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern (§ 288 Abs. 1 BGB) und 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gegenüber Unternehmern (§ 288 Abs. 2 BGB). Ein weitergehender Verzugsschadensersatz bleibt vorbehalten.
§ 6 Haftung
T&M haftet nach gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt und gilt nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
T&M haftet nicht für Schäden, die durch Verzögerungen oder Ausfälle infolge höherer Gewalt entstehen (Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Anordnungen, unvorhersehbare Straßensperrungen). Bei vorübergehenden Hindernissen verschieben sich Leistungstermine um den Behinderungszeitraum, sofern kein ausdrückliches Fixgeschäft vereinbart wurde. Bei Fixgeschäften hat der Auftraggeber bei erheblicher Verzögerung ein Rücktrittsrecht, wenn die spätere Leistung unzumutbar ist.
T&M übernimmt keine Haftung für Verzögerungen im Betriebsablauf, die auf Verkehrsstaus, Straßensperrungen, Witterungseinflüsse, behördliche Anordnungen oder sonstige von T&M nicht zu vertretende Ereignisse zurückzuführen sind. Angaben zu Fahrtdauer oder Ankunftszeit sind unverbindliche Richtwerte. Verzögerungen begründen keine Haftung, außer bei ausdrücklich vereinbartem Fixtermin und vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von T&M. Ein Fixtermin muss ausdrücklich schriftlich vereinbart sein.
T&M übernimmt keine Haftung für im Fahrzeug vergessene Gegenstände. Eine Verwahrung oder Nachsendung ist nicht verpflichtend. Gefundene Gegenstände werden gegen Berechtigungsnachweis ausgehändigt oder auf Wunsch und Kosten nachgesendet. Sie werden vier Wochen aufbewahrt, sofern nicht gesundheitsgefährdend oder verderblich.
Aufträge außerhalb des eigenen Leistungsgebietes werden mit lizenzierten und versicherten Partnerunternehmen ausgeführt. Der Auftraggeber haftet auch für schuldhafte Pflichtverletzungen von Mitreisenden, insbesondere bei Beschädigung des Fahrzeugs oder bei Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften. Regressforderungen Dritter durch das Verhalten von Mitreisenden gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, sofern T&M nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelte. Die gesetzliche Verjährung bei Personenschäden und Produkthaftungsansprüchen bleibt unberührt.
§ 7 Stornierungsbedingungen
Limousinen- und Van-Leistungen
Kostenfreie Stornierung bis 5 Tage vor Leistungsbeginn. Danach:
- 4–2 Tage vorher: 60 %
- 1 Tag vorher: 90 %
- Am Tag der Leistung oder No-Show: 100 %
Sprinter- und Busleistungen
Kostenfreie Stornierung bis 28 Tage vor Leistungsbeginn. Danach:
- 27–8 Tage vorher: 25 %
- 7–2 Tage vorher: 60 %
- 1 Tag vorher: 90 %
- Am Tag der Leistung oder No-Show: 100 %
Großveranstaltungen und Sonderprojekte
Für Veranstaltungen mit erhöhtem Koordinationsaufwand (mehr als 5 Fahrzeuge oder langfristige Ressourcenbindung) können individuell vereinbarte Stornofristen und -gebühren gelten. Diese werden ausdrücklich in der Auftragsbestätigung geregelt.
Umbuchungen
Umbuchungen (z. B. Änderung von Leistungszeit, -ort, Teilnehmerzahl oder Fahrzeugkategorie) sind nur nach vorheriger Abstimmung mit T&M und in Textform möglich. Bei kurzfristiger Umbuchung oder vergleichbarem Mehraufwand wie bei Stornierung behält sich T&M die proportionale Berechnung von Stornogebühren vor.
Nicht erstattungsfähige Fremdkosten
Übernachtungskosten, Eintrittskarten, Fährkosten oder vergleichbare Nebenkosten sind bei Stornierung in voller Höhe fällig oder nicht erstattbar bei Vorauszahlung, sofern keine kostenfreie Stornierung beim Drittanbieter möglich ist.
Allgemeine Hinweise
Stornierungen und Umbuchungen müssen in Textform erfolgen und werktags (Mo–Sa) zwischen 08:00 und 19:00 Uhr eingehen. Außerhalb dieser Zeiten gilt der nächstfolgende Werktag. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 8 Nutzungseinschränkungen / Beförderungsausschluss
Fahrgäste müssen Sicherheitsvorschriften beachten. Anschnallpflicht besteht, soweit Sicherheitsgurte vorhanden sind. Den Anweisungen des Fahrpersonals ist Folge zu leisten. Das Rauchen ist untersagt. Speisen und Getränke nur nach Rücksprache mit dem Fahrpersonal.
Die Mitnahme gefährlicher, explosiver, entzündlicher, radioaktiver, übelriechender oder sonstiger gefährlicher Stoffe ist verboten. Fahrgäste, die durch ihr Verhalten die Sicherheit gefährden, das Fahrpersonal belästigen oder gegen Gesetze verstoßen (grobe Verunreinigung, massive Trunkenheit, Aggression), können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Der volle Fahrpreis bleibt fällig. Zusatzkosten durch Fahrtunterbrechung trägt der Auftraggeber.
Für über das übliche Maß hinausgehende Verunreinigungen haftet der Auftraggeber. T&M kann Reinigungskosten in Rechnung stellen. Bei leichten bis mittleren Verschmutzungen kann eine pauschale Reinigungsgebühr bis 250,00 EUR erhoben werden. Bei massiven oder gesundheitsgefährdenden Verschmutzungen kann eine pauschale Sonderreinigung bis 500,00 EUR berechnet werden. Der Auftraggeber kann einen niedrigeren Schaden nachweisen.
Kinder unter 12 Jahren oder unter 150 cm Körpergröße fahren nur mit geeigneten Rückhalteeinrichtungen. Der Auftraggeber muss rechtzeitig über die Mitnahme Minderjähriger informieren. Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach vorheriger Absprache möglich.
§ 9 Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber haftet für durch ihn oder seine Mitreisenden verursachte Schäden oder Verunreinigungen am Fahrzeug, einschließlich Sachschäden, Reparaturkosten und Ausfallzeiten. Zusätzlich haftet er für Ausfallkosten, Reinigungskosten und Folgekosten.
§ 10 Datenschutz und GPS-Tracking
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsanbahnung und -durchführung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie zur Wahrung berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verarbeitet (Einsatzplanung, Sicherheit, Abrechnung, Qualitätssicherung).
Alle Dienstfahrzeuge sind mit GPS-Systemen ausgestattet. Die Ortung erfolgt zur Echtzeit-Disposition, Routenoptimierung, Fahrzeugsicherheit und Notfallreaktion ausschließlich während der dienstlichen Nutzung. Der Zugriff auf GPS-Daten ist auf autorisiertes Personal beschränkt. Gespeicherte Daten werden spätestens nach 28 Tagen automatisch gelöscht.
Personenbezogene Daten werden an Partnerunternehmen nur im erforderlichen Umfang und mit angemessenen datenschutzrechtlichen Garantien weitergegeben. Weitere Informationen zur Speicherdauer, Datenweitergabe und zu Betroffenenrechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 11 Kreditwürdigkeit
T&M behält sich vor, Bonitätsauskünfte über den Auftraggeber einzuholen, insbesondere bei Erstaufträgen oder hohen Auftragswerten. Die Erhebung und Verarbeitung erfolgt zur Absicherung berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Details sind in der Datenschutzerklärung enthalten.
§ 12 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegen Forderungen von T&M nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von T&M anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 13 Änderungsvorbehalt beim Fahrzeug
T&M behält sich vor, das ursprüngliche Fahrzeug durch ein gleich- oder höherwertiges Modell zu ersetzen, falls betrieblich erforderlich. Ein Minderungsanspruch ergibt sich nicht, sofern die vereinbarte Leistung insgesamt gleichwertig bleibt.
Der Anspruch des Auftraggebers bezieht sich ausschließlich auf die gebuchte Fahrzeugkategorie (z. B. First Class, Business Class, Luxury Class). Ein konkretes Fahrzeugmodell oder ein bestimmtes Fahrzeug (mit individueller Ausstattung, Farbe oder Kennzeichen) kann grundsätzlich nicht garantiert werden.
Sollte das zugesagte Fahrzeug infolge technischer Defekte, höherer Gewalt oder unvorhergesehener Umstände nicht verfügbar sein und kein gleich- oder höherwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung stehen, kann T&M ausnahmsweise ein funktionell geeignetes, aber qualitativ abweichendes Ersatzfahrzeug einsetzen. Der vereinbarte Fahrpreis reduziert sich angemessen entsprechend der Differenz zur ursprünglichen Fahrzeugklasse. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, sofern T&M die Abweichung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat.
§ 14 Beförderungsbedingungen
Die Beförderung erfolgt im Inland ausschließlich mit konzessionierten und versicherten Fahrzeugen gemäß den Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) durch qualifiziertes Fahrpersonal. Bei grenzüberschreitenden oder im Ausland erbrachten Fahrleistungen erfolgt die Beförderung gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen des Einsatzlandes durch vertraglich gebundene und ordnungsgemäß lizenzierte Partnerunternehmen.
§ 15 Umbuchungen
Umbuchungen sind grundsätzlich nur in Abstimmung mit T&M und in Textform möglich. Soweit eine Umbuchung aus betrieblichen Gründen möglich ist, stellt dies eine Kulanzleistung dar und begründet keinen Anspruch auf zukünftige Umbuchungen. Die Umbuchungsregelungen in § 7 gelten ergänzend.
§ 16 No-Show Definition
Ein „No-Show" liegt vor, wenn der Fahrgast zum vereinbarten Abholzeitpunkt nicht am vereinbarten Abholort erscheint und auch innerhalb der vereinbarten Wartezeit nicht erreichbar ist, um die Durchführung der Fahrt sicherzustellen. In diesem Fall gilt die Fahrt als storniert und wird gemäß den Stornierungsbedingungen mit 100 % des Fahrpreises berechnet.
§ 17 Verhinderung durch den Auftraggeber
Ist der Auftraggeber aus Gründen, die nicht von T&M zu vertreten sind, an der Inanspruchnahme der Dienstleistung gehindert, bleibt der Vergütungsanspruch von T&M unberührt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, T&M unverzüglich über eine Verhinderung zu informieren. Etwaige Ausfallkosten, insbesondere bei Vorbestellungen, werden gemäß den Stornierungsbedingungen berechnet.
§ 18 Textform
Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail). Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel selbst.
§ 19 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz von T&M. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle unwirksamer Regelungen tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Vertraglicher Erfüllungsort ist der Sitz von T&M in Hamburg, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart oder sich aus der Natur der Leistung ergibt. Leistungen außerhalb des eigenen Leistungsgebietes erfolgen im Auftrag von T&M durch Partnerunternehmen. Vertragssprache ist Deutsch. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen (§ 29 ZPO; Gerichtsstand am Wohnort des Verbrauchers).
§ 20 Hinweis zur Verbraucherstreitbeilegung
T&M ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
§ 21 Einverständniserklärungen bei Gruppenbuchungen
Bei Gruppenbuchungen bestätigt der Auftraggeber mit Vertragsschluss, dass sämtliche Teilnehmer mit der Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten an T&M zum Zweck der Auftragsabwicklung einverstanden sind. Bei Minderjährigen ist zusätzlich eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Der Auftraggeber stellt sicher, dass diese Erklärungen rechtzeitig vor Fahrtantritt vorliegen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Erklärungen auf Verlangen von T&M vorzulegen.
§ 22 Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Anordnungen) ist T&M von der Leistungspflicht entbunden. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beträge, sofern die Leistung nicht erbracht wurde.
§ 23 Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund gekündigt werden, beispielsweise bei Insolvenz oder wiederholten Verstößen gegen vertragliche Pflichten. Die Kündigung bedarf der Textform.